Zivilgeometer ZT GmbH Mayrhofer & Hackl - Steyr

Technisches Büro, Vermessung, Ziviltechniker, Technik

Herzlich Willkommen bei Zivilgeometer ZT GmbH Mayrhofer & Hackl
Kataster
  • Urkunden über Teilungen, Parzellierungen, Grenzvermessungen und Grenz-rekonstruktionen, Mappenberichtigungen, Bestandsaufnahmen, Grundeinlösepläne, Katasterschlussvermessung nach Baumaßnahmen

Technische Vermessungen (Ingenieurgeodäsie)
  • Naturbestandsaufnahmen als Lage- und Höhepläne für Bauprojekte und Dokumentationen.
  • Setzungsmessungen an Bauwerken (Häuser, Brücken) zur Beweissicherung.
  • Gebäudeinnenaufnahmen als Grundlage für Parifizierungen und für Planungszwecke bei Sanierungen
  • Übertragung von Bauprojekten in die Natur durch Absteckung von Gebäudeeckpunk-ten, Achsen und Verkehrswegen, Brücken, Leitungen
  • Überwachung von Bauvorhaben durch begleitende Kontrollvermessungen

Grundbucheinsicht
  • Der Zivilgeometer ermöglicht jedermann gegen Entgelt die Einsichtnahme in das Grundbuch und in den Kataster.

Parteienvertretung
  • Sie können den Zivilgeometer bevollmächtigen, Interessen hinsichtlich Grund und Boden sowie Grenzen vor Behörden zu vertreten.

Sachverständigentätigkeit
  • für gerichtliche und private Gutachten.

Übertragung von Grundstücken
  • z.B. innerhalb der Familie oder an Dritte. Der Zivilgeometer ist dabei Ihr vertrauenswürdiger Partner, der Sie unabhängig und kompetent berät und die erforderlichen, rechtsverbindlichen Handlungen setzt, von der Erstellung des Lageplans für Grundbuch und Kataster, bis hin zur grundbücherlichen Durchführung.

Rechtssicherheit der Grenzen
  • Durch die ordnungsgemäß abgeführten Grenzverhandlungen und den privatrechtlichen Vertrag der Parteien werden die Grenzen in den Grenzkataster eingetragen. Damit sind die Grenzenabsolut sicher und selbst eine Ersitzung kann nicht mehr geltend gemacht werden.
Professionelle Beratung und Betreuung erhalten Sie bei uns in folgenden Bereichen:

  • Katastervermessungen: Baugrundlagen und -arrondierungen, landwirtschaftliche Teilungen, Grenzvermessungen und -wiederherstellungen, Grenzfeststellungen
  • Grundlagenvermessungen: Lage- und Höhenpläne nach Naturbestandsaufnahmen (mit oder ohne Höhenschichtenlinien) als Planungsgrundlage für Baumeister oder Architekten
  • Technische Vermessungen: Bau- und Achsabsteckungen, Achsübertragung auf Schnürgerüst, Höhenbestimmung trigonometrisch oder mittels Nivellement, Kubaturberechnung
  • Behördeneinreichungen und -vertretungen: Baubehörde, Vermessungsamt, Bezirkshauptmannschaft, Landesregierung
  • Abfragen aus Grundbuch, Grundstücks- und Koordinatendatenbank, digitaler Katastermappe, Orthofotos (alle österreichweit) - die Kommunikation kann über Fax, Internet (AUTOCAD.pdf, etc.) erfolgen
Beweiskraft:
Die öffentliche Urkunde des Geometers hat volle Beweiskraft
Der Zivilgeometer erstellt für Grundteilungen, Grenzfeststellungen und Flächenermittlungen öffentliche Urkunden mit voller Beweiskraft, die den Urkunden einer Behörde gleich-zusetzen sind. Dazu verfasst er nach Abwicklung einer ordnungsgemäßen Grenzverhandlung eine Niederschrift, die einem privatrechtlichen Vertrag zwischen den Parteien entspricht. Der Inhalt dieses Vertrages wird in der zugehörigen Planurkunde dokumentiert. Durch seine Beglaubigung gibt der Zivilgeometer dem Plan die volle Beweiskraft und Glaubwürdigkeit und schafft somit absolute Rechtssicherheit. Der Zivilgeometer wirkt da-her als technischer Notar.

Aufgaben:
Zur Ermittlung der Daten bezüglich Grund und Boden setzen wir modernste Instrumente ein - vom elektronischen Theodoliten bis hin zum GPS (Global Positioning System). Als „öffentliche“ Urkundsperson tragen wir gemeinsam mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen maßgeblich dazu bei, Eigentum an Grund und Boden zu sichern und die Umwelt „ordentlich“ zu gestalten.
Honorarindices und Basiswert 2022
Dem Vorschlag für die Anpassung des Basiswertes und der Honorarindices auf Basis der Werte ab 1.1.2022 wird seitens der Auftraggeber- und Bundeskammer-Vertreter zugestimmt:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Honorarindices, bezogen auf die Werte vom 1.1.2021, lautet: 1,03316. Der Basiswert beträgt 90,98. Der Fortrechnungswert für den Basiswert lautet 90,9760.

Honorarindices:
9,92 Honorarindices zu Projektierungsarbeiten an Autobahnen, Bundesstraßen, Brückenbauten sowie für Vermessungsarbeiten an Autobahnen (neuer Fortrechnungswert 9,9243)
8,18 Honorarindex für Vermessungsarbeiten an Bundesstraßen (neuer Fortrechnungswert 8,1752)

Geltungsbeginn: jeweils 1. Jänner 2022
  • Katastervermessungen
  • Grenzfeststellungen
  • Grundlagenvermessungen
  • Technische Vermessungen
  • Behördeneinreichungen
  • Abfragen aus Grundbuch